Viele Unternehmen scheitern im Markt, weil entweder keine oder eine fehlerhafte Unternehmensplanung vorliegt. Ein einheitlicher Standard für eine ordnungsgemäße Planung existiert in Deutschland bislang nicht. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. hat daher die Initiative ergriffen und in einem 20-seitigen Leitfaden mit dem Titel "Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)" aus Expertensicht die entscheidenden Anforderungen formuliert.
In einem speziell eingerichteten BDU-Arbeitskreis "Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)" arbeiteten vom Sommer 2006 bis März 2007 - unter der Federführung der beiden Fachverbände Unternehmensführung und Controlling sowie Sanierungs- und Insolvenzmanagement - Experten aus folgenden Fachverbänden mit: FV Finanzierung und Rating, FV Management und Marketing sowie FV Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung. Der Leitfaden enthält u.a. weitreichende Informationen zu den Planungsthemen Gesetzliche Grundlagen, Analyse, Ziel- und Strategiedefinition, Strategische Planung, Operative Planung sowie Revolvierung und Vergleiche (Überwachung).
Den Grundsätzen liegen die aktuellen Anforderungen von Wissenschaft, Recht und Praxis zu Grunde. Gesetzliche Erfordernisse an die Unternehmensplanung ergeben sich unter anderem aus dem AktG, GmbHG, HGB, der InsO und dem KonTraG. Sollte das Management die GOP dabei nicht berücksichtigen, läuft es Gefahr, in Regress genommen zu werden. Demnach hat auch die Justiz ein großes Interesse an den Mindestanforderungen, um Haftungsansprüche bewerten zu können.
Die Kreditwirtschaft wird den GOP ebenfalls ein verstärktes Augenmaß zuwenden. Bei der Beurteilung von Unternehmensplanungen als Grundlage der Kreditvergabe und -prolongation reicht es schon heute nicht mehr aus, ausschließlich operative Planungen, die eine Kapitaldienstfähigkeit abbilden, vorzulegen.
Den gesamten Leitfaden "Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)" können Sie
hier herunterladen.
Quelle:
BDU e.V. vom 20.03.2007
Kommentare (0) 27.03.2007. 18:44
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